Testament schreiben

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Muster, Beispiele und Formulierungen für das Schreiben Ihres Testaments

Jeder Mensch, der volljährig und voll geschäftsfähig ist, kann seinen letzten Willen in ein Testament schreiben. Es gibt einige Möglichkeiten, das Testament zu schreiben. Geistesgestörten, geisteskranken oder bewusstseinsgestörten Personen ist es nicht gestattet, ein Testament zu schreiben. Sogar Minderjährige könnten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, mit bestimmten Einschränkungen, ein Testament schreiben. Sie haben die Option, ein öffentliches Testament zu erstellen.

Testament schreiben - Erbstreitigkeiten

In vielen Erbfällen kommt es oft zu Streitigkeiten unter den berechtigten Erben. Dies kann auch die Frage nach der Testierfähigkeit des Erblassers betreffen. Falls dies nicht der Fall ist, wäre der letzte Wille unwirksam. Personen, bei denen dies angezweifelt werden könnte, sollten ein ärztliches Attest dem eigenen Testament hinzuzufügen. Der Arzt hat in diesem Fall bescheinigt, dass man aus medizinischer Sicht durchaus vollständig in der Lage ist, alle Geschäfte eigenverantwortlich zu führen. Mit diesem Zusatz kann auch ein sehr alter und gebrechlicher Mensch ein Testament schreiben.

Testament schreiben - Notar

Wenn das Testament von einem Notar geschrieben ist, sind Zweifel an der Testierfähigkeit einer Person ausgeschlossen. Notare sind nach § 17 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) verpflichtet, umfassend zu beraten. Mit Hilfe eines Notars wird der letzte Wille unmissverständlich und juristisch einwandfrei geschrieben. Zieht der Erblasser es vor, dem Notar ein verschlossenes Testament zu übergeben, verzichtet er damit auf die Beratung. Dies ist meist dann der Fall, wenn das Testament lediglich hinterlegt werden soll. Eine Beratung, gerade zum Pflichtteilsanspruch kann erbliche Auseinandersetzungen vermeiden. Wenn der Erblasser beim Schreiben vom Testament Pflichtteil und weitere gesetzliche Bestimmungen berücksichtigt, kann er sicher gehen, dass seine letzte Verfügung auch wie vorgegeben umgesetzt wird. Das notarielle Testament ist natürlich mit Kosten verbunden. Der Notar wird, seine Tätigkeit nach der Gebührenordnung berechnen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Umfang des Erbes. Vorteilhaft beim notariell geschriebenen Testament ist für die Erben, dass es einen Erbschein überflüssig macht. Der Erbschein ist bei einer kleinen Erbschaft eventuell teurer als ein notarielles Testament. Der letzte Wille kann einem Notar übergeben werden in einem maschinenschriftlichen Schriftstück oder per Computer-Ausdruck, der Notar bestätigt durch seine Unterschrift und sein Siegel die Echtheit des Testaments.

Testament schreiben - eigenhändig

Ganz anders ist dieser Sachverhalt beim eigenhändigen Testament. Es muss komplett ohne ein einziges vor gedrucktes Wort geschrieben sein. Auch beim eigenhändigen Schreiben eines Testaments kann der Erblasser eine Testamentsvollstreckung anordnen. Genauso ist die Anordnung der Verwandten in der Reihenfolge zu einem Vorerben und einem Nacherben möglich. Der Vorerbe erbt das Vermögen zuerst und der Nacherbe folgt. Diese Regelung hat einige Folgen und es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich vor einer solchen Einsetzung genau nach den Bestimmungen zu erkundigen. Weiterhin kann es beim Vererben eines großen Vermögens Sinn machen, sich mit dem Erbschaftssteuergesetz ( ErbStg ) auseinanderzusetzen.

Testament schreiben - Enterbung


Wegen Erbstreitigkeiten oder nach Scheidungen wird bei den Erblassern oft über eine Enterbung nachgedacht. Solche eine Enterbung in sein Testament zu schreiben hat jedoch große gesetzliche Hürden, die es zu beachten gilt.

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